Qualitätsaudit
Check up und Vorbereitung auf die MD(K)-Prüfung
- Sie befürchten, dass der MD gravierendes an Ihrem(r) Pflegedienst/Pflegeeinrichtung auszusetzen hat?
BPQ simuliert die Qualitätsprüfung durch den MD unter Berücksichtigung der jeweils neuesten gesetzlichen Anforderungen. Der aktuelle Check-up enthält die wesentlichen Punkte des MDK-Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI. Für die stationäre Pflege gibt es seit Anfang November 2019, für die ambulante Pflege ab 01. Juli 2021 und für die teilstationäre Pflege ab 01. Januar 2022 ein neues Prüfmodell mit neuen Qualitätsprüfrichtlinien.
- Die neue Qualitätsprüfung "Pflege-TÜV"
- QIP (Qualitätsindikatorengestützte Qualitätsprüfung)
- QdV (Qualitätsdarstellungsvereinbarung)
- Gefragt sind Fachlichkeit statt enges Prüfkorsett, wie z. B.
Qualitätsaussagen, Qualitätsaspekte, Leitfragen statt Kriterien und Ausfüllanleitung |
- Prüfer entscheiden nach gutachterlichem Ermessen, welche Informationsquellen nach welcher Reihenfolge genutzt werden, eine zentrale Rolle spielt u. a. das Fachgespräch Ihrer Führungs- und/oder Pflegefachkräfte und die Plausibilität Ihrer angegebenen Indikatorenergebnisse.
- Auf der Bewohnerebene gibt es nunmehr eine vierstufige Bewertung statt bisher ja oder nein.
- Die Versorgungsqualität der Bewohner steht in Zukunft im Fokus, insgesamt gibt 24 Qualitätsaspekte die relevant sind.
- Die Qualitätsbereiche stützen sich auf das (Neue) Begutachtungsinstrumtent, d. h. die Versorgungssituation sollte auf mehreren Ebenen beim Bewohner erhoben und evaluiert werden, diese sind in fünf Qualitätsbereichen untergliedert.
- Veränderter Stellwert der Pflegedokumentation: Die Dokumentation bleib ein wichtiges Steuerungsintrument, die individuelle bewohnerorientierte Planung bleibt wichtige Voraussetzung, jedoch solange sich aus Fehlern in der Dokumentation keine Risiken oder negative Folgen ableiten lassen, hat sie für die Qualitätsdarstellung keine Bedeutung.
Das bedeutet für jede Pflegeeinrichtung (stationär ab sofort) und (ambulant ab 01. Juli 2021 und teilstationär ab 01. Januar 2022) die Fachlichkeit Ihrer Mitarbeiter weiter zu stärken und zu fördern, um der neuen Qualitätsprüfung entgegenzuwirken. |