Willkommen bei Beratung-Pflege-Qualität!


Wir beraten Datenschutz im Unternehmen nach den Datenschutzgesetzen des Bundes, der Länder sowie nach weiteren, für Ihr Unternehmen relevanten datenschutzrechtlichen Anforderungen, wie z.B. dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) und weitere.

Gerne stellen wir uns in Ihrem Unternehmen mit einer Datenschutz Präsenation vor.

Wir bieten unsere Leistungen in Form einer Interen Revision (IR), eines Datenschutz-Audits oder eines Datenschutz-Check mit einem externen Datenschutzbeauftragten in kleinen und mittelständischen Unternehmen an. Wir begleiten Sie in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, wie z. B. zu den Themen Videoüberwachung, Internetauftritt,   Social Media Marketing, Werbemaßnahmen, Gesundheitsdatenschutz und Beschäftigtendatenschutz.

Mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sind einige Neuerungen auf Verantwortliche zugekommen, die mit personenbezogenen Daten und besonders schutzwürdige Daten wie z. B. Gesundheitsdaten zu tun haben. Wenn die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zur Prüfung kommt, so gilt in Zukunft eine sogenannte Rechenschaftspflicht die mit einer „Beweislastumkehr“ verbunden ist. Dabei wird auch der Datenschutzbeauftragte bzw. der Verantwortliche gefragt, welches Datenschutzkonzept vorliegt und welche Maßnahmen zum Datenschutz getroffen wurden. Die Rolle des Datenschutzbeauftragten hat sich mit der DSGVO mitunter grundlegend ändern – vom „Einzelkämpfer“, der sich um den Datenschutz irgendwie kümmern soll, zu einer Instanz, dessen Aufgaben in der Beratung und Kontrolle liegt und dem Verantwortlichen für den Datenschutz, der Geschäftsleitung, kompetent zur Seite steht. Mitunter werden sich die Bußgelder trastisch erhöhen. Diese Summen liegen schnell im fünfstelligen Bereich, bei den Unternehmen, die sich nicht mit der Umsetzung der DSGVO und dem neuen BDSG in ihren Prozessen befasst haben. Gut wäre hier eine entsprechende Vorbereitung und was bei den Prüfungen der Aufsichtsbehörden geprüft werden könnte.


Warum ist eine Datenschutzrichtlinie so wichtig?
Hier zusammengefasst zum downloaden.

Die Wichtigkeit einer Datenschutz-Richtlinie_DSMS.pdf

Für die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bieten wir Ihnen ein entsprechendes Updateseminare und Coaching an, dass Ihnen hilft sich auf die Neuerungen und auf mögliche Prüfungen der Aufsichtsbehörde vorzubereiten. Näheres erfahren Sie auch auf unserer Seite "Fortbildungen".


Immer wiederkehrende Situationen im Alltag zum Datenschutz:

  • Bei einer Projektplanung beginnt eine Diskussion, ob dieses mit dem Datenschutz vereinbar ist.
  • Zur privaten E-Mail- und Internetnutzung bestehen keine klaren Regelungen in ihrem Unternehmen.
  • Sie erhalten eine Abmahnung bzw. Beschwerde wegen nicht ausreichender Datenschutzhinweise auf  Ihrer Internetseite.
  • Sie haben keinen Datenschutzbeauftragten, wissen auch nicht genau,
    ob sie einen Datenschutzbeauftragten laut Bundesdatenschutzgesetz benötigen.
  • Die Aufsichtsbehörde stellt fest, dass Sie kein Verfahrensverzeichnis gem. Artikel 30 EU-DSGVO bzw. § 70 BDSG haben.
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