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Arbeitsschutzbetreuung

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

„Schon alles geregelt? Arbeitsschutzbetreuung einfach erklärt“
Erklärfilm der BGW

Jeder   Arbeitgeber in Deutschland möchte – und muss – seine Beschäftigten vor  Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen. Unterstützung und Beratung  bei dieser Aufgabe bietet ihm die gesetzlich vorgeschriebene   Arbeitsschutzbetreuung. Der § 2 DGUV Vorschrift 2 ist die gesetzliche Norm an die sich die Betriebe zu halten haben.

Informationen zum § 2  DGUV Vorschrift 2


Gefährdungsbeurteilung mit System


Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 müssen alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Unternehmen durchführen. Sie sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (kurz ASiG genannt) entnehmen Sie die Aufgaben eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.


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